Was zahlt die Krankenkasse? Zusatzversicherung oder Grundversicherung?

Psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung

 

Seit dem 01.07.2022 wird psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen – vorausgesetzt, sie wurde von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet (sogenanntes Anordnungsmodell).

 

Voraussetzungen:

  • Die Therapeutin/der Therapeut hat eine kantonale Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung.
  • Die Psychotherapie wird im Anordnungsmodell angeboten.
  • Eine ärztliche Anordnung liegt vor. Diese kann durch FachärztInnen für Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin oder durch SAPPM-anerkannte ÄrztInnen erfolgen.
  • In Krisenfällen (z. B. schwere Diagnose, lebensbedrohliche Situation) können alle FachärztInnen bis zu 10 Sitzungen anordnen.
  • Es besteht eine therapeutische Indikation für Psychotherapie.

 

Ablauf:

  • Die Anordnung für 15 Sitzungen erhalten PatientInnen direkt von der Ärztin/dem Arzt.
  • Bei Bedarf weiterer Sitzungen schreibt die Therapeutin einen Bericht an die anordnende Ärztin, damit erneut 15 Sitzungen angeordnet werden können.
  • Ab der 31. Sitzung ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse nötig. Dafür braucht es eine psychiatrische Fallbeurteilung. Der Antrag kann schon vorher eingereicht werden.

 

Wichtig:

Klären Sie die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten sehr unterschiedlich.

Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.


Psychologische Begleitung und Therapie in der Zusatzversicherung

 

 

Viele Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für psychologische Psychotherapie – auch ohne ärztliche Anordnung.

Die Leistungen unterscheiden sich jedoch stark je nach Kasse und Police.

 

So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie Ihre Zusatzversicherung oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Klären Sie, wie viele Sitzungen übernommen werden und in welcher Höhe.
  • Lassen Sie sich die Kostenübernahme idealerweise schriftlich bestätigen – am besten vor Therapiebeginn.

 

Beispiele für Krankenkassen, die Beiträge leisten können: CSS, Helsana, Swica, Sanitas, Concordia, Visana, ÖKK (je nach Zusatzversicherung).

 

Wichtig:

Klären Sie die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten sehr unterschiedlich.

Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.


Psychologische Begleitung und Therapie mit Selbstzahlung

 

Wenn keine Zusatzversicherung besteht oder die Krankenkassen keinen Anteil an der Therapie und Beratung übernehmen, dann bleibt die Möglichkeit der eigenen Übernahme der Kosten.

 

Vorteile der Selbstzahlung 

  • Anonymität: Ihre Krankenkasse erfährt nichts von Ihrer Therapie, Ihrer Diagnose oder dem Verlauf der Behandlung, was beispielsweise beim Abschluss anderer Versicherungen von Vorteil sein kann.
  • Bürokratische Freiheit: Die Therapie unterliegt keinen bürokratischen Beschränkungen der Krankenkassen. Sie brauchen keine Kostengutsprachen und müssen sich nicht beim vertrauensärztlichen Dienst der KK vorstellen.
  • Freie Wahl des Therapeuten: Sie sind nicht an bestimmte Therapeut:innen gebunden, die von der Krankenkasse zugelassen sind.
  • Verrechnung: Die Verrechnung erfolgt meist nach effektivem Zeitaufwand, auch Telefonate oder Berichte können separat verrechnet werden. 

Wichtig:

Klären Sie die Kosten vor Therapiebeginn mit dem Therapeutin, der Therapeutin ab.

Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.

Sprechen Sie auch offen an, wenn Sie Schwierigkeiten haben die Kosten aufzubringen. Gemeinsam werden Sie Lösungen finden.