Psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung
Seit dem 01.07.2022 wird psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen – vorausgesetzt, sie wurde von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet (sogenanntes Anordnungsmodell).
Voraussetzungen:
Ablauf:
Wichtig:
Klären Sie die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten sehr unterschiedlich.
Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.
Psychologische Begleitung und Therapie in der Zusatzversicherung
Viele Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für psychologische Psychotherapie – auch ohne ärztliche Anordnung.
Die Leistungen unterscheiden sich jedoch stark je nach Kasse und Police.
So gehen Sie vor:
Beispiele für Krankenkassen, die Beiträge leisten können: CSS, Helsana, Swica, Sanitas, Concordia, Visana, ÖKK (je nach Zusatzversicherung).
Wichtig:
Klären Sie die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Grund- und/oder Zusatzversicherung. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten sehr unterschiedlich.
Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.
Psychologische Begleitung und Therapie mit Selbstzahlung
Wenn keine Zusatzversicherung besteht oder die Krankenkassen keinen Anteil an der Therapie und Beratung übernehmen, dann bleibt die Möglichkeit der eigenen Übernahme der Kosten.
Vorteile der Selbstzahlung
Wichtig:
Klären Sie die Kosten vor Therapiebeginn mit dem Therapeutin, der Therapeutin ab.
Fragen Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten zu Beginn nach den genauen Kosten.
Sprechen Sie auch offen an, wenn Sie Schwierigkeiten haben die Kosten aufzubringen. Gemeinsam werden Sie Lösungen finden.